Mittwoch, 27. November 2013

Übertreten der Geschwindigkeit in der Schweiz

Die Übertretungsanzeige

Ende Juni bekam ich Post von der Luzerner Polizei.


Mal wieder, wie bereits in persönlichem Kontakt mit Schweizern, wurde mir bewusst, wie unterschiedlich doch der Sprachgebrauch zwischen Deutschland und der Schweiz ist. Offensichtlich benutzen die Schweizer Umlaute wie ü oder ö, ein scharfes ß gibt es aber wohl nicht. Aus einem deutschen Verkehrsvergehen wird eine schweizerische Verkehrsübertretung, aus der deutschen Geschwindigkeitsübertretung wird eine schweizerische Geschwindigkeitsüberschreitung, aus der Anzeige wird eine Verzeigung und aus dem Widerspruch oder Einspruch wird eine Einsprache. Asterix und Obelix würden wahrscheinlich sagen: "Die spinnen, die Schweizer".

Nun ja, jedem Land seine eigene Sprache. Was mich aber wunderte war, dass ich zu schnell gefahren sein soll. 52 anstatt 30. Ich? Der keinen einzigen Punkt in Flensburg hat und mit Argusaugen durch die Schweizer Straßen gefahren ist, suchend nach Geschwindigkeitsanzeigen, um ja nicht zu schnell zu fahren? Die Schweiz hat einen teuren Ruf und so hatte meine Freundin als Beifahrerin ebenso zwei wachsame Augen auf die vorgegebene Geschwindigkeit wie ich. 52 anstatt 50, das kann ja sein, aber dass wir ein Tempo 30 Schild übersehen haben sollten?

Meine Antwort


Weil wir beide so aufmerksam beim Fahren waren vermutete ich, dass es entweder kein Schild gab, oder dieses von einem Lastwagen zugestellt war oder von Pflanzen verdeckt, oder was auch immer. Zusammen mit meinen Personalien sandte ich also auch meine Vermutung als Aussage an die Luzerner Polizei und bat um Mitteilung, wo das Schild denn stünde. Außerdem konnte ich auf Google Maps kein solches Schild erkennen, obwohl andere Schilder klar zu erkennen waren. Das Ganze schickte ich per E-Mail.

Die Antwort der Polizei

Sehr geehrter Herr ...,

ich habe Ihnen zwei Fotos betreffend Signalisation angehängt. Eingangs St. Karlistrasse steht am linken sowie rechten Fahrbahnrand je eine Höchstgeschwindigkeitstafel 30. Zusätzlich sind drei Bodenmarkierungen, Zone 30 (nicht Vorschrift), angebracht. Nun werde ich die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Beurteilung schicken.

Abgesehen von wieder eigenartigen Wörtern wie "Signalisation" und "Höchstgeschwindigkeitstafel", fand ich das Mitschicken der Fotos ziemlich nett.

Mein Misstrauen wächst

Da steht also fett "Zone 30" auf der Straße und links und rechts sind auch die Tempo 30 Schilder zu sehen. Und meine Freundin und ich sollen das nicht gesehen haben? Wie bereits erwähnt sind wir schon fast suchend nach Geschwindigkeitsschildern durch die Straßen gefahren. Dass wir die Schilder nicht gesehen haben kann ich mir also nur folgendermaßen erklären: Sie waren entweder von den Bäumen verdeckt oder von einem Lastwagen. Aber wie konnten wir die Bodenmarkierungen übersehen? Der Polizist schrieb, die seien keine Vorschrift, also vermute ich, dass sie in einem möglichen Verfahren auch keine Beweiskraft hätten. Es gibt sicher gute Gründe, dass die Bodenmarkierungen keine Vorschrift sind. Bei nasser oder verschmutzter Fahrbahn lassen sich diese nicht erkennen, auch nicht bei Schnee oder wenn ein Fahrzeug vor mir über diese Markierung fährt. Da es keine Vorschrift für die Bodenmarkierungen gab beschloss ich, diese Angabe zu ignorieren und meine Aufmerksamkeit wieder den Geschwindigkeitsschildern zuzuwenden. Plötzlich kam mir noch ein Gedanke, warum wir die Schilder nicht gesehen hatten: Ein bösartiger, gar nicht typischer Gedanke für einen Menschen wie mich, der stets an das Gute seiner Mitmenschen glaubt. Und dennoch - man liest ja so viel von korrupten oder betrügenden Polizisten und Beamten. Gerade zu dieser Zeit wurde es laut um die Affäre Mollath, wo ein unbescholtener Bürger durch einen korrupten Richter in die Psychiatrie verwiesen wurde. Könnte es sein, dass die Schilder absichtlich zugedeckt wurden um möglichst viele Strafzettel zu versenden? Warum wurden wir nach der Geschwindigkeitsübertretung nicht von der Polizei aus dem Verkehr gezogen? Ist das in der Schweiz nicht üblich? Dann hätten wir vor Ort klären können, ob die Schilder deutlich zu sehen waren oder verdeckt. Ich wollte erst einmal vorsichtig meine Bedenken äußern und entschloss mich zu folgender Stellungnahme:

Sehr geehrter Herr...,

es ist mir weiterhin nicht erklärlich, wie das passieren konnte. Meine Freundin und ich haben so penibel darauf geachtet, die Geschwindigkeit einzuhalten, weil wir ja wissen, wie teuer es in der Schweiz ist.
Können Sie ausschließen, dass die beiden Schilder verdeckt oder zugestellt waren? Sind das vorschriftsmäßige Größen der Schilder? Bei uns in Deutschland sind die viel größer. Auf den Bildern kann man sehr gut sehen, dass diese zum Einen versteckt im Schatten liegen, zum Anderen nicht direkt an der Straße platziert sind. In Deutschland stehen die Schilder direkt an der Straße. Ich will der Schweiz hier keine Vorwürfe machen, aber wenn Sie in dieser Straße besonders viele Geschwindigkeitsübertretungen haben, im Vergleich zu anderen Straßen, dann sollten Sie mal überlegen, was man noch tun könnte, um die Zone 30 besser zu kennzeichnen, denn in diesem Falle wäre es offensichtlich, dass die Kennzeichnung nicht ausreichend ist.

Gibt es eine Statistik über Vergehen in dieser Straße im Vergleich zu anderen Straßen?

Bitte reichen Sie der Staatsanwaltschaft auch meine Stellungnahmen weiter, so dass diese das prüfen kann.


Am folgenden Tag bekam ich diese Antwort:


Ja, ich kann ausschliessen, dass die Schilder verdeckt waren. Die Schilder und ihr Standort entsprechen den Vorschriften. Ich werde nun alle Akten an die Staatsanwaltschaft weiter leiten.

Der Strafbefehl

Ende Juli kam dann der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Luzern. Was mir vorgeworfen wurde wusste ich ja bereits, diesmal wurde ich dann auch über die Höhe der Strafe unterrichtet. Eine Buße von CHF 400 sollte es sein, zuzüglich amtlicher Kosten in Höhe von CHF 340. Umgerechnet also 600 €. Alternativ wurde mir anstatt der Zahlung von CHF 400 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen angeboten. Das ist ja nett. Aber wie ist das, wenn ich die annehme? Werden dann meine Reisekosten in die Schweiz erstattet? Die Rückseite sieht so aus:



Angriff ist die beste Verteidigung

Mein Widerspruch per E-Mail:


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem Strafbefehl zu oben genanntem Aktenzeichen.

Die Begründung ist folgende: Meine Freundin, die als Beifahrerin dabei war, und ich sind beide sehr gewissenhafte Autofahrer. Insbesondere in der Schweiz sind wir sehr aufmerksam, weil wir wissen, wie teuer eine Geschwindigkeitsübertretung dort ist. Wir haben beide kein Schild gesehen, das auf Tempo 30 hinweist, deshalb gehe ich davon aus, dass die Schilder entweder zugeparkt oder zugehängt waren. Ich bitte Sie um Zusendung des Protokolles der Polizei zu dieser Verkehrsüberwachung. In diesem Protokoll muss stehen, dass die Schilder aus der Sicht eines Autofahrers zum angegebenen Zeitpunkt gesehen werden konnten. Ist dieser Punkt im Protokoll nicht vorhanden, dann gehe ich von einer Schlamperei seitens des verantwortlichen Polizeibeamten aus. Das Protokoll muss mit Datum versehen und vom Vorgesetzten unterschrieben worden sein, ansonsten ist es nicht glaubwürdig. Sonst könnte der Polizeibeamte ja im Nachhinein ein Protokoll anfertigen, um einer Maßregelung für seine Schlamperei entgehen zu können. Ich bitte Sie, der Sache nachzugehen und die Beweise zu prüfen.

Ich bitte um Bestätigung, dass Sie meine E-Mail erhalten haben.



Jetzt wird's penibel

Antwort des Übertretungsstrafrichters:

Ich bestätige Ihnen den Erhalt Ihrer oben erwähnten Mailnachricht. Ich muss Ihnen aber mitteilen, dass diese als Einsprache nach schweizerischem Recht so nicht verbindlich ist und ich so darauf nicht eingehen kann. Ich ersuche Sie daher mir Ihre Einsprache auch auf dem normalen Postweg zukommen zu lassen. Betreffend die Örtlichkeiten können Sie z.B. unter Google Map klar ersehen, dass die Einfahrten in die St. Karlistrasse sowohl per Geschwindigkeitssignal "Zonensignal" (30 km/h) nach Art. 22a der SSV (Signalisationsverordnung-CH ) als auch mit der zusätzlichen grossen Bodenmarkierung (30) versehen sind.

Aha - penibel also... das kann ich auch. Wenn die Schweizer Polizei in ihrer Tätitkeit als Beamte auch so genau wäre, dann dürfte es doch kein Problem sein, ein solches Protokoll vorzuweisen.

Meine Reaktion also:



Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihre Bestätigung.

Auf der Rückseite Ihres Strafbefehles gibt es Erläuterungen zum Strafbefehl. Dort steht unter Punkt 1: "Die beschuldigte Person... schriftlich Einsprache erheben...". Daran habe ich mich gehalten. Ich habe meinen Einspruch in schriftlicher Form getätigt. Sollte das nicht richtig sein, dann müssen Sie die Erläuterungen ändern, denn von einer postalischen Einsprache ist hier nicht die Rede. Jetzt im Nachhinein von mir zu verlangen, dass ich den Einspruch postalisch tätigen soll wundert mich. Erklären Sie mir das bitte!

Und nun zu Ihrem Bezug zu Google Maps: Wurden die Aufnahmen am 25.5.2013 getätigt? Oder nicht? Dann kann es doch tatsächlich sein, dass an diesem Tag die Schilder von Lastwagen zugeparkt oder von herabhängenden Pflanzen verdeckt waren. Sie werden mir hier sicher nicht widersprechen. Eben deshalb sollten zwei Beamte die beschuldigte Person vor Ort zur Seite ziehen, damit solche Ursachen vor Ort geklärt werden können. Oder die Polizei fertigt ein Protokoll an, in dem sie die Einsicht auf die Schilder bescheinigt, mit Angabe von Datum und Uhrzeit. Wurde das nicht getan, ist es mehr als fragwürdig, ob hier ordentlich gehandelt wurde. Ohne etwas unterstellen zu wollen könnte es doch sein, dass die Schilder absichtlich zugehängt wurden. Das lässt sich im Nachhinein nicht mehr klären aber ich frage mich, warum ich von einer Streife nicht herausgezogen wurde und mich so vor Ort von der Rechtschaffenheit überzeugen konnte. Und selbstverständlich frage ich mich weiterhin, warum weder meine Freundin noch ich die Schilder gesehen haben. Wir beide haben hier in Deutschland weder irgendwelche Strafzettel zu bezahlen, auch nicht in der Vergangenheit, noch haben wir Punkte in Flensburg. Sie werden mein Misstrauen sicher nachvollziehen können, denn einen Beweis habe ich bisher nicht erhalten. Deshalb bitte ich Sie als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit zu prüfen, ob die Beamten nicht ordnungswidrig gehandelt haben und ebenfalls zu prüfen, wo sie zur angegebenen Zeit waren. Falls Sie nicht für die Klärung zuständig sind, dann teilen Sie mir bitte mit, an wen ich mich wenden kann. Ist es die Abteilung für Innere Angelegenheiten oder das Verkehrsministerium oder der Staatsanwalt direkt? Gerne werde ich dort meine Zweifel äußern. Sollte der Strafbefehl nicht aufgehoben werden werde ich mich auf jeden Fall an diese Stellen wenden, die ganze Sache kommt mir nämlich immer seltsamer vor. Sich auf die Bilder von Google Maps zu beziehen ist allein schon ein Fall für die Medien.

Zu der Bodenmarkierung: Für die Anbringung von Bodenmarkierungen gibt es keine Vorschrift und das hat auch seine Gründe. Sollte ein Lastwagen vor mir fahren, oder mehrere Autos, oder die Sonne in einem bestimmten Winkel einfallen, es regnen oder die Straße verschmutzt sein, sind diese Markierungen nicht zu erkennen. Es gibt noch viele weitere Gründe, deshalb werde ich hier nicht weiter darauf eingehen.

Auf Ihre Prüfung lege ich besonderen Wert und erwarte Ihre hochgeschätzten Antworten auf meine Fragen.

Freundliche Grüße


Keine Antwort


Leider habe ich keine Antwort erhalten, also habe ich eine Woche später die gleiche Mail nochmals abgeschickt. Aber auch darauf erhielt ich keine Antwort. Das ist doch sehr eigenartig.

Meine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt

Einen Monat später hatte ich noch immer keine Antwort erhalten. Daraufhin schrieb ich dem Oberstaatsanwalt.

Sehr geehrter Herr...,
leider bekomme ich von Herrn... keine Antwort zu meinen Fragen, obwohl ich ihm bereits zwei Mal per Mail geschrieben habe. Und zwar am 29.7. und am 5.8.. Ich habe keine Fehlermeldung erhalten, dass diese Mails nicht angekommen seien, deshalb frage ich Sie, ob Sie mir weiterhelfen können. Ich habe auch versucht, ihn telefonisch zu erreichen, was leider auch nicht geklappt hat. Ich bin sehr viel auf Reisen und versuche in meiner wenigen Zeit zu Hause, all den bürokratischen Aufwand zu erledigen, der in meiner Abwesenheit anfällt. Ich will Ihrem Mitarbeiter keine Schikane unterstellen, allerdings deuten die Zeichen doch sehr darauf hin. Nachdem ich ihm auf einen Strafbefehl schriftlich geantwortet habe, hat er mir zurückgeschrieben, dass ich das gleiche nochmals postalisch machen solle. Und das, obwohl nichts in dem Strafbefehl erwähnt war, dass ich postalisch antworten solle. Es war nur von "schriftlich" die Rede.

Aufgrund dieses Vorkommens und einiger anderer Anzeichen bin ich am überlegen, ob in meinem Fall vielleicht sogar von Fehlverhalten der Polizei und Ihrem Staatsanwalt gesprochen werden kann. Gerne bin ich bereit, Ihnen dieses zu erläutern:

Mir wird vorgeworfen, dass ich in einer Tempo-30 Zone zu schnell gefahren sei. Da ich weiß, wie teuer ein solches Vergehen in der Schweiz ist, habe ich penibel darauf geachtet, dass ich nicht zu schnell fahre. Meine Freundin, die mit dabei war, ebenso. Und dennoch soll ich zu schnell gefahren sein. Meine Vermutung ist, dass die Schilder verdeckt waren. Entweder mit Pflanzen, einem parkenden Lastwagen oder mit einem anderen Gegenstand. Auf meine Frage nach dem Protokoll der Beamten, in dem sie ausführlich beschreiben, dass die Schilder nicht zugedeckt oder verstellt waren, bekam ich keine Antwort. Demnach vermute ich, dass es ein solches Protokoll nicht gibt. Ein weiteres Anzeichen für meine Zweifel: Warum wurde ich bei meinem "Vergehen" nicht gleich aus dem Verkehr gezogen? In diesem Fall hätte man sofort klären können, ob die Schilder verdeckt waren oder nicht. Jetzt, im Nachhinein, ist das zu spät.

Kann es vielleicht sein, dass die Polizeibeamten hier nicht den Vorschriften entsprechend gehandelt haben? Wird hier vielleicht mit Absicht ein zu schnelles Fahren unterstellt, nur um Abzukassieren? Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Beamte mit Hilfe unzulässiger Mittel einen Vorteil verschaffen wollen. Je mehr Anzeigen, desto schneller die Beförderung? Und weil das Herr... weiß antwortet er mir nicht und lässt die Sache unter den Tisch fallen? Sind die Polizeibeamten oder Herr... schon einmal negativ aufgefallen? Selbst auf meine Frage, an wen ich mich wenden könne, bekam ich keine Antwort. Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte nicht ausschließen, dass ich zu schnell gefahren bin. Aber wenn ich bei dem Versuch, die Sache aufzuklären, keine Unterstützung von der Staatsanwaltschaft erhalte, die ich bitte, meinen Verdacht zu prüfen, dann ist das doch nicht ganz koscher, oder was meinen Sie? An wen kann ich mich denn noch wenden? An das Bundesamt für Justiz?

Ich bitte Sie um Stellungnahme, am Liebsten per E-Mail, weil ich eben sehr viel auf Reisen bin.

Meine Mails an Herrn... sende ich Ihnen mit.

Mit freundlichen Grüßen


Die Mahnung

Ende Oktober bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Luzern eine Mahnung zu ausstehenden Forderungen. In dieser Mahnung wird behauptet, es sei keine Einsprache eingegangen, weshalb der Strafbefehl nun rechtskräftig sei. Ich müsse die 740 CHF innerhalb von 10 Tagen bezahlen oder der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe werde angeordnet. Ich müsse dann mit eine Anhaltung an der Schweizer Grenze rechnen. Das erleichtert mir zwar die Entscheidung, ob ich nochmal in die teure Schweiz fahre, aber es wird wohl mal wieder Zeit für einen Brief, den ich an die Staatsanwaltschaft schicke. Dieser fällt dann nicht mehr so nett aus wie meine vorherigen Briefe.

Mein Brief und meine Rechnung an die Staatsanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Mahnung vom 29. Oktober 2013 behaupten Sie, dass ich keine Einsprache gegen meinen Strafbefehl vom 23.7.2013 gemacht hätte. Das ist nicht richtig. Ich habe sogar bereits drei Mal einen Einspruch eingelegt. Wenn ich es genau nehme, dann sogar vier Mal.

Bereits am 9.7. schrieb ich dem Chef der Verkehrssicherheit ... mit der Bitte, meine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Das zweite Mal, diesmal hatte ich mein Schreiben auch tatsächlich als Einspruch betitelt, ging dann am 26.7.2013 direkt an die Staatsanwaltschaft. Der Eingang meines Einspruchs wurde mir bereits von Herrn ... bestätigt. Fragen Sie ihn, ansonsten sende ich Ihnen eine Kopie seiner Antwort. Allerdings werde ich jeden Aufwand, den ich aufgrund der Schlamperei Ihrer Mitarbeiter tätigen muss, in Rechnung stellen. Es kann ja nicht sein, dass ich meine kostbare Zeit wegen Ihrer Nachlässigkeiten kostenlos aufbringe.

Das dritte Mal war am 16.9. Um sicher zu gehen sandte ich diesen Einspruch direkt an das Justizministerium der Schweiz.

Und um ganz sicher zugehen, mittlerweile hatte ich bereits eine Ahnung von der schlechten Polizei- und Regierungsarbeit in der Schweiz, sandte ich meinen Einspruch am gleichen Tag mit Kopie der vorherigen Schreiben an Herrn ... an Herrn Oberstaatsanwalt ....

Inzwischen habe ich als Journalist auch einen Blog eingerichtet, in dem ich meine Erfahrungen mit Ihren Mitarbeitern dem World Wide Web (dem Internet) mitteile. Die Leser fühlen sich amüsiert und durchweg gut unterhalten. Die schlechte Polizeiarbeit in der Schweiz, und hier speziell in Luzern, scheint kein Einzelfall zu sein, wie ich anderen Erfahrungsberichten entnehmen kann.

Anbei sende ich Ihnen meine erste Rechnung in Höhe von 100 € zzgl. Mehrwertsteuer und bitte Sie, diese umgehend zu begleichen.

Mit freundlichen Grüßen